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Die
folgenden Personen vertreten das Grüne
Appenzellerland
Samuel Büechi
Oberdorf 11
9043 Trogen
071 344 33 73
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Christian Schefer
Unteres Brändli 2
9043 Trogen
071 340 03 71 |
Berta Scheuss
Harschwendi West 1031
9104 Waldstatt
071 351 30 59 |
Nils Epprecht
Schopfacker 7
9043 Trogen
078 862 63 68 |
Unsere Statuten
I. Begriff und Zweck
Artikel 1
Das Grüne Appenzellerland ist eine
politische Partei im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Artikel 2
Das Grüne Appenzellerland bezweckt,
die politische Willensbildung im Appenzellerland zu
fördern und zu politischen Fragen Stellung zu
nehmen. Das Grüne Appenzellerland setzt sich ein
für gesunde Lebensbedingungen, eine umweltgerechte
Zukunft sowie weltweite Gerechtigkeit und
Solidarität
II. Mitgliedschaft und Mittel
Artikel 3
Mitglied wird, wer gewillt ist, im
Grünen Appenzellerland aktiv mitzuarbeiten. Über
die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
entscheidet die Vollversammlung.
III. Organisation
Artikel 4
Organe des Vereins sind: die
Vollversammlung, der Vorstand, der Revisorin resp.
die Revisorin.
A. Die Vollversammlung
Artikel 5
Eine ordentliche Vollversammlung wird
jährlich vom Vorstand einberufen. Eine
ausserordentliche Vollversammlung kann vom Vorstand
oder von vier Mitgliedern einberufen werden.
Artikel 6
Die Vollversammlung hat folgende
Befugnisse: Alles was nicht von der
Vollversammlung an andere Gremien delegiert wurde.
B. Der Vorstand
Artikel 7
Der Vorstand besteht aus mindestens
drei Mitgliedern.
Artikel 8
Der Vorstand wird auf die Dauer eines
Jahres gewählt.
C. Der Revisor resp. die Revisorin
Artikel 9
Aufgaben der Revisorin resp. des
Revisors: Prüfung der Rechnung, Erstellen des
Revisorenberichtes.
IV. Schlussbestimmungen
Artikel 10
Zur Statutenänderung bedarf es einer
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen
der Vollversammlung.
Artikel 11
Die Auflösung der Partei kann nur an
einer Vollversammlung beschlossen werden, wenn drei
Viertel der Anwesenden Mitglieder der Auflösung
zustimmen.
Artikel 12
Der Mitgliederbeitrag für das Jahr
2004 beträgt 50 Franken. Die Mitglieder des Vereins
haften höchstens bis zu diesem Betrag. Jede weitere
Haftung des Vereins und der Mitglieder wird
ausgeschlossen.
Artikel 13
Diese Statuten wurden an der
Gründungs-Vollversammlung auf der Hohen Buche am 14.
August 2004 angenommen.
Der Vorstand: Samuel Büechi, Julia
Meier, Berta Scheuss, Tim Walker |