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Personen und AnprechpartnerInnen

Die folgenden Personen vertreten das Grüne Appenzellerland
 

Samuel Büechi
Oberdorf 11
9043 Trogen
071 344 33 73
 
Christian Schefer
Unteres Brändli 2
9043 Trogen
071 340 03 71
Berta Scheuss
Harschwendi West 1031
9104 Waldstatt
071 351 30 59

 

Nils Epprecht
Schopfacker 7
9043 Trogen
078 862 63 68

Unsere Statuten

 

I. Begriff und Zweck

Artikel 1

Das Grüne Appenzellerland  ist eine politische Partei im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Artikel 2

Das Grüne Appenzellerland  be­zweckt, die politische Willensbildung im Appenzellerland zu fördern und zu politischen Fragen Stellung zu nehmen. Das Grüne Appenzellerland  setzt sich ein für gesunde Lebensbedin­gun­gen, eine umweltgerechte Zukunft sowie weltweite Gerechtigkeit und Solidarität  

II. Mitgliedschaft und Mittel

Artikel 3

Mitglied wird, wer gewillt ist, im Grünen Appen­zeller­land  aktiv mitzuarbe­iten. Über die Aufnahme und den Aus­schluss von Mitgliedern entscheidet die Voll­versammlung.

III. Organisation

Artikel 4

Organe des Vereins sind: die Voll­versammlung, der Vorstand, der Revisorin resp. die Revisorin.

 

A. Die Vollversammlung

Artikel 5

Eine ordentliche Vollversammlung wird jährlich vom Vorstand einberufen. Eine ausserordentliche Vollversammlung kann vom Vorstand oder von vier Mitgliedern einberufen werden.

Artikel 6

Die Vollversammlung hat folgende Befug­nisse: Alles was nicht von der Voll­versammlung an andere Gremien delegiert wurde.

 

B. Der Vorstand

Artikel 7

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Artikel 8

Der Vorstand wird auf die Dauer eines Jahres gewählt.

 

C. Der Revisor resp. die Revisorin

Artikel 9

Aufgaben der Revisorin resp. des Revisors: Prüfung der Rechnung, Erstellen des Revisoren­be­rich­tes.

IV. Schlussbestimmungen

Artikel 10

Zur Statutenänderung bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgege­benen Stimmen der Vollversammlung.

Artikel 11

Die Auflösung der Partei kann nur an einer Vollversammlung beschlossen werden, wenn drei Viertel der Anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen.

Artikel 12

Der Mitgliederbeitrag für das Jahr 2004 beträgt 50 Franken. Die Mitglieder des Vereins haften höchstens bis zu diesem Betrag. Jede weitere Haftung des Vereins und der Mitglieder wird ausgeschlossen.

Artikel 13

Diese Statuten wurden an der Gründungs-Vollversammlung auf der Hohen Buche am 14. August 2004 angenommen.

 

Der Vorstand: Samuel Büechi, Julia Meier, Berta Scheuss, Tim Walker

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